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==文献==
'''ドイツ条約'''(ドイツじょうやく、{{Lang-de|Deutschlandvertrag}})(正式名称は、'''ドイツ連邦共和国と三ヶ国の関係に関する条約'''、{{Lang-de|Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten}}、またはボン条約 ''Bonner Vertrag'' ), mit dem ''Generalvertrag'' als Kernstück (in der Sprachregelung der [[ドイツ社会主義統一党|SED]] als „Generalkriegsvertrag“ bezeichnet<ref>[http://www.zeit.de/2002/24/200224_a-ddraufruestung_xml Die Zeit: ''Mit Tarzan zu den Waffen'']</ref>), ist ein [[条約|völkerrechtlicher Vertrag]], der am 26. Mai 1952 zwischen der {{仮リンク|Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|de|Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|label=Bundesrepublik Deutschland}} und den drei westlichen {{仮リンク|Besatzungsmacht|de|Besatzungsmacht|label=Besatzungsmächten}} [[フランス]], [[イギリス]] und der [[アメリカ合衆国]] geschlossen, aber von Frankreich nicht ratifiziert wurde. Er wurde in Teilen neu ausgehandelt und trat 1955 in leicht abgeänderter Version gleichzeitig mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur [[北大西洋条約機構|NATO]] in Kraft.
*高宮利行 『グーテンベルクの謎-活字メディアの誕生とその後』 岩波書店、1999年。ISBN 9784000004442
*富田修二 『グーテンベルク聖書の行方』 <ビブリオフィル叢書>、図書出版社、1992年。ISBN 9784809905049
*富田修二 『さまよえるグーテンベルク聖書』 慶應義塾大学出版会、2002年。ISBN 9784766409352
*安形麻理 『デジタル書物学事始め-グーテンベルク聖書とその周辺』 勉誠出版、2010年。ISBN 9784585054290
*マリー・ゲクラー 『印刷の父グーテンベルク』 印刷学会出版部、1994年。ISBN 9784870851443
*マイケル・ポラード 『グーテンベルク―印刷術を発明、多くの人々に知識の世界を開き、歴史の流れを変えたドイツの技術者』 <伝記 世界を変えた人々>、偕成社、1994年。ISBN 9784035421504
*ジョン・マン 『グーテンベルクの時代―印刷術が変えた世界』 原書房、2006年。ISBN 9784562040377
 
==論文==
Durch den Deutschlandvertrag, der als „Überbrückungsvertrag“ das entstandene Vakuum zwischen {{仮リンク|Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht|de|Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht|label=Kapitulation}} nach dem [[第二次世界大戦]] und Friedensvertrag füllen sollte,<ref>{{仮リンク|Werner Weidenfeld|de|Werner Weidenfeld|label=Werner Weidenfeld}}, {{仮リンク|Karl-Rudolf Korte|de|Karl-Rudolf Korte|label=Karl-Rudolf Korte}} (Hrsg.): ''Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999.'' Aktualisierte Neuausgabe, Campus, Frankfurt am Main [u.&nbsp;a.] 1999, ISBN 3-593-36240-6, [http://books.google.de/books?id=CNbt__4aXZoC&lpg=PA297&vq=%C3%BCberbr%C3%BCckungsvertrag&pg=PA296#v=onepage&q=%C3%BCberbr%C3%BCckungsvertrag&f=false S. 296 f.]</ref> wurde das {{仮リンク|Besatzungsstatut|de|Besatzungsstatut|label=Besatzungsstatut}} abgelöst. Die Bundesrepublik erhielt „die volle Macht eines [[主権|souveränen]] [[国家]]es über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ zugesprochen, einige wenige {{仮リンク|besatzungsrecht|de|besatzungsrecht|label=besatzungsrecht}}liche Vorbehalte verblieben bei den drei [[利益代表国]]. Die Vertragspartner vereinbarten das Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit und eines frei vereinbarten [[平和条約]]s für ganz Deutschland.
==報告書==
 
Fortan waren für den Aufenthalt ausländischer Truppen auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr das auf [[戦時国際法]] beruhende Besatzungsstatut die rechtliche Grundlage, sondern vertragliche Abmachungen zwischen gleichberechtigten Staaten.
 
Der Deutschlandvertrag wurde ergänzt durch den „Truppenvertrag“ über die ausländischen Streitkräfte, den „Finanzvertrag“, der den Unterhalt dieser Streitkräfte regelte, sowie den {{仮リンク|Überleitungsvertrag|de|Überleitungsvertrag|label=Überleitungsvertrag}}, der aus Krieg und Besatzung entstandene Fragen regelte. Weitere Regelungen des Deutschlandvertrags, die sich in Sonderrechten der Westmächte ausdrückten, betrafen Fragen, die {{仮リンク|Deutschland als Ganzes|de|Deutschland als Ganzes|label=Berlin und Deutschland in seiner Gesamtheit}}, die endgültige Friedensregelung und die Wiedervereinigung betrafen.
 
Die erste Fassung des Deutschlandvertrags wurde am 26. Mai 1952 im {{仮リンク|Bundeshaus (Bonn)#Nordflügel und Bundesratssaal|de|Bundeshaus (Bonn)#Nordflügel und Bundesratssaal|label=Bundesratssaal}} des [[ボン|Bonn]]er {{仮リンク|Bundeshaus (Bonn)|de|Bundeshaus (Bonn)|label=Bundeshauses}} unterzeichnet.<ref>Helmut Vogt: ''Wächter der Bonner Republik. Die Alliierten Hohen Kommissare 1949–1955'', Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2004, ISBN 3-506-70139-8, S. 146.</ref> Die endgültige Fassung vom 23. Oktober 1954 trat am 5. Mai 1955 in Kraft. Zu diesem Datum wurden auch das Besatzungsstatut aufgehoben, die {{仮リンク|Alliierte Hohe Kommission|de|Alliierte Hohe Kommission|label=Alliierte Hohe Kommission}} aufgelöst und die Ratifikationsurkunden für die [[パリ協定 (1954年)|パリ協定]] in Bonn hinterlegt.
 
== Souveränität über innere und äußere Angelegenheiten ==
Die Erlangung der [[主権|Souveränität]] war für die {{仮リンク|Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|de|Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|label=Bundesrepublik}} im Rahmen der {{仮リンク|Westdeutschland|de|Westdeutschland|label=westdeutschen}} [[再軍備|Wiederbewaffnung]] notwendig geworden. Bis Mitte der 1950er-Jahre wurde der [[戦争]]szustand durch einseitige Akte der früheren Feindstaaten außerhalb des Deutschlandvertrages offiziell beendet,<ref>{{仮リンク|Hermann Mosler|de|Hermann Mosler|label=Hermann Mosler}}, {{仮リンク|Karl Doehring|de|Karl Doehring|label=Karl Doehring}}: ''Die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg'' (=&nbsp;''Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht.'' Bd. 37). Heymann, Köln [u.&nbsp;a.] 1963.</ref> sodass auch diese Voraussetzung erfüllt war, um das Inkrafttreten des Deutschlandvertrages mit dem Beitritt der Bundesrepublik in die [[欧州防衛共同体]] (EVG) zu verbinden (→&nbsp;{{仮リンク|Junktim|de|Junktim|label=Junktim}}). Da der EVG-Vertrag allerdings am 30. August 1954 im französischen Parlament nicht [[批准|ratifiziert]] wurde, konnte auch der seit 1952 vorliegende Deutschlandvertrag nicht in Kraft treten. Nach dem Scheitern musste das Vertragswerk neu verhandelt werden, woraufhin die Teilnehmer der {{仮リンク|Londoner Neunmächtekonferenz|de|Londoner Neunmächtekonferenz|label=Londoner Neunmächtekonferenz}} sich für einen Beitritt der Bundesrepublik zur [[北大西洋条約機構|NATO]] und die Bildung einer 西欧同盟 ([[西欧同盟|WEU]]) entschlossen, was sich dann mit den Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 vollzog.
 
Da die Bundesrepublik sich während der [[連邦首相 (ドイツ)|連邦首相]] [[コンラート・アデナウアー]]s (→&nbsp;{{仮リンク|Westintegration|de|Westintegration|label=Westintegration}}) vor dem Hintergrund des [[冷戦|Kalten Krieges]] zu einem vertrauensvollen Partner der Westalliierten entwickelt hatte,<ref>Der [[イギリス]] Regierung ließ Adenauer über den deutschen Botschafter {{仮リンク|Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld|de|Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld|label=Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld}} vertraulich und dennoch offen mitteilen, ihm sei die „Westintegration wichtiger als die Wiedervereinigung“. Sowohl in seinen öffentlichen Erklärungen als auch seinen Memoiren fehlt allerdings ein Glaubenssatz dieser Art. Näheres siehe z.&nbsp;B. ''[[デア・シュピーゲル]]'' 29/1989, [http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=13494319&aref=image036/2006/05/15/cq-sp198902900180023.pdf&thumb=false S. 21].</ref> waren diese bereit, ihr in der neuen Fassung des Deutschlandvertrages staatliche Souveränität zuzugestehen, was in der ersten Fassung von 1952 noch nicht der Fall gewesen war. Die {{仮リンク|Alliierte Hohe Kommission|de|Alliierte Hohe Kommission|label=Alliierte Hohe Kommission}} und die Dienststellen der Landeskommissare wurden mit Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 aufgelöst. Einige Kontrollrechte des {{仮リンク|Alliiertes Vorbehaltsrecht|de|Alliiertes Vorbehaltsrecht|label=alliierten Vorbehalts}} bestanden jedoch bis zur Verabschiedung der {{仮リンク|Deutsche Notstandsgesetze|de|Deutsche Notstandsgesetze|label=Notstandsgesetze}} 1968 und bis zur [[ドイツ再統一|Wiedervereinigung Deutschlands]] 1990 weiter fort.
 
Im zweiten Deutschlandvertrag fiel der Zwang der Westbindung eines {{仮リンク|Gesamtdeutschland|de|Gesamtdeutschland|label=Gesamtdeutschland}}s weg, dessentwegen die erste Version stark umstritten war. Nach der Ratifizierung der Pariser Verträge trat der Deutschlandvertrag schließlich am 5. Mai 1955 in Kraft.
 
Der Deutschlandvertrag verpflichtete die Vertragspartner auf den Einspruch der Bundesrepublik gegen die Endgültigkeit der {{仮リンク|Deutsche Teilung|de|Deutsche Teilung|label=deutschen Teilung}} und auf ihr {{仮リンク|Wiedervereinigungsgebot|de|Wiedervereinigungsgebot|label=Wiedervereinigungsziel}}.
 
== Aufenthalt ausländischer Streitkräfte ==
Am 23. Oktober 1954 wurde mit dem ''Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland'' ({{仮リンク|Bundesgesetzblatt (Deutschland)|de|Bundesgesetzblatt (Deutschland)|label=BGBl.}} II 1955, S. 253) zwischen der Bundesrepublik und acht Vertragspartnern ([[ベルギー]], [[デンマーク]], Frankreich, [[カナダ]], [[ルクセンブルク]], [[オランダ]], [[イギリス|Vereinigtes Königreich]], USA) eine vertragliche Grundlage für die Rechte und Pflichten der ausländischen Streitkräfte in {{仮リンク|Westdeutschland|de|Westdeutschland|label=Westdeutschland}} geschaffen. Der „Truppenvertrag“ gilt auch nach Abschluss des [[ドイツ最終規定条約|Zwei-plus-Vier-Vertrag]]s weiter und kann mit einer zweijährigen Frist beiderseitig gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, BGBl. II 1990, S. 1390 und vom 16. November 1990, BGBl. II 1990, S. 1696).<ref>Vgl. dazu Christian Raap: ''Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des militärischen Bereichs und der deutschen Einheit'' (=&nbsp;''Schriften zum Staats- und Völkerrecht.'' Bd. 46). Lang, Frankfurt am Main [u.&nbsp;a.] 1992, ISBN 3-631-44245-9, S.&nbsp;236 (Zugleich: Würzburg, Universität, Diss., 1991).</ref> Er gilt auch weiterhin nicht in den [[新連邦州|neuen Bundesländern]] und [[ベルリン|Berlin]].
 
Das Aufenthaltsrecht der [[ドイツ駐留ソ連軍]] in der [[ドイツ民主共和国|DDR]] wurden 1957 im ''Abkommen über den zeitweiligen Aufenthalt sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR'' geregelt. Für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte wurden des Weiteren 1990 zwei Verträge mit der [[ソビエト連邦]] geschlossen, u.&nbsp;a. der Truppenabzugsvertrag vom 12. Oktober 1990 (BGBl. II 1991, S. 256 ff.). Die letzten [[赤軍#Herausbildung einer russischen Armee|russischen Soldaten]] wurden im Sommer 1994 aus {{仮リンク|Ostdeutschland|de|Ostdeutschland|label=Ostdeutschland}} abgezogen.
 
Die [[連邦政府 (ドイツ)|連邦政府]] kann zudem nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz vom 20. Juli 1995 (BGBl. II 1995, S. 554) mit ausländischen Staaten Vereinbarungen über Einreise und vorübergehenden Aufenthalt ihrer Streitkräfte in [[ドイツ|Deutschland]] für Übungen, Durchreise auf dem Landwege und Ausbildung von Einheiten abschließen, wie bisher mit [[ポーランド]] und [[チェコ]].
 
{{See also|NATO-Truppenstatut}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
==外部リンク==
* [http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/JahreDesAufbausInOstUndWest/ZweiStaatenZweiWege/deutschlandvertrag.html Artikel über den Deutschlandvertrag beim Lebendigen Museum Online]
* [http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html Text des Deutschlandvertrags vom 26. Mai 1952]
 
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[[Category:1952年]]
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